Für die Beurteilung sollten zunächst Sitz und Rolle der beteiligten Unternehmen feststehen. Sichern Sie die Anbieterangaben, das Impressum oder die Vertragsdaten des Veranstalters, die Daten des österreichischen Reisebüros und jede Angabe dazu, wer die Buchung bestätigt hat. Die Unterlagen müssen zeitlich der konkreten Reise und dem konkreten Buchungsvorgang zugeordnet werden können.
Danach ist die Durchführung der vereinbarten Reiseleistungen zu dokumentieren. Dazu gehören Reisebestätigung, Leistungsbeschreibung, Transfer- und Unterkunftsdaten, Nachrichten zu Änderungen, Reklamationen und die Antworten der beteiligten Unternehmen. Bei einer Vertragswidrigkeit sollten Reisende außerdem festhalten, wann sie den Mangel bemerkt, wem sie ihn gemeldet und welche Abhilfe angeboten oder umgesetzt wurde.
Für den Reisevermittler stellt sich die Gegenfrage, welche Informationen die Einhaltung durch den außerhalb des EWR niedergelassenen Veranstalter belegen. Eine einzelne Werbeaussage oder die Weiterleitung einer Buchungsbestätigung wird dafür nicht in jedem Fall genügen. Zu prüfen sind die konkrete Vertragsstruktur, die Zuständigkeit für die Leistung und die dokumentierte Kommunikation. Der Beitrag zur Insolvenzabsicherung und Rückbeförderung behandelt einen eigenen Nachweisbereich und sollte mit der Durchführungspflicht nicht vermischt werden.