Tourismusrecht. Wo Betrieb, Gast und Behörde zusammentreffen.
Beherbergung, Pauschalreise, Abgaben, Vermietung und Haftung greifen im touristischen Alltag ineinander. Dieses Portal ordnet die Ausgangslage und führt zu Fachthemen, interaktiven Checks und praktischen Checklisten.
Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
BRANDAUER Rechtsanwälte
Mag. Bernhard Brandauer unterstützt bei der rechtlichen Einordnung von touristischen Verträgen, Betriebsfragen, Abgaben und Haftungsfällen.
Vom konkreten Anlass zum richtigen rechtlichen Prüfpfad.
Tourismusrecht verteilt sich auf Vertragsrecht, Gewerberecht, Abgaben, Meldepflichten und Haftung. Entscheidend ist zuerst, welche Leistung angeboten wurde, wer Vertragspartner ist und wo der Betrieb oder die Unterkunft liegt.
Angebot und Rolle bestimmen
Beherbergung, Vermittlung, Pauschalreise, Gastronomie oder bloße Vermietung folgen unterschiedlichen Regeln. Werbung, Buchungsablauf und tatsächliche Leistung müssen zusammenpassen.
Unterlagen und Ablauf sichern
Buchungsbestätigung, Leistungsbeschreibung, AGB, Gästekorrespondenz, Meldedaten, Fotos und behördliche Schreiben bilden die Grundlage für eine belastbare Einordnung.
Bundesland und Gemeinde beachten
Tourismusabgaben, Ortstaxen, Raumordnung und Nutzungsvorgaben können regional unterschiedlich geregelt sein. Standort und konkrete Betriebsform sind daher früh zu klären.
Beginnen Sie mit der konkreten Leistung und dem Anlass. Die Fachthemen erklären die Zusammenhänge, die Checks strukturieren die wichtigsten Abgrenzungen und die Checklisten helfen bei der Vorbereitung von Unterlagen und nächsten Schritten.
Welche touristische Situation soll geklärt werden?
Wählen Sie den Bereich, in dem Buchung, Betrieb, Abgabe, Nutzung, Vertrag oder Schaden rechtlich eingeordnet werden müssen.
Beherbergung und Gastaufnahme
Beherbergungsvertrag, Buchung, Gästemeldung, Hausregeln und Haftung für eingebrachte Sachen im betrieblichen Ablauf einordnen.
Mehr erfahren →Pauschalreise und Reiseveranstalter
Reiseleistungen, Informationspflichten, Vertragswidrigkeit, Abhilfe, Preisminderung und Rücktritt anhand des konkreten Buchungsmodells prüfen.
Mehr erfahren →Tourismusabgabe und Ortstaxe
Abgabepflicht, Bemessung, Befreiungen, Aufzeichnungen und Zuständigkeit nach Bundesland, Gemeinde und Betriebsform strukturieren.
Mehr erfahren →Freizeitwohnsitz und Vermietung
Raumordnung, Nutzungszweck, kurzzeitige Vermietung, Wohnungseigentum und gewerbliche Einordnung gemeinsam betrachten.
Mehr erfahren →Gastronomie und Betrieb
Betriebsanlage, Gewerbeberechtigung, Veranstaltungen, Reservierungen und Gästeschäden aus Sicht des laufenden Betriebs prüfen.
Mehr erfahren →Tourismusvertrag und Haftung
Vertragspartner, zugesagte Leistung, Mangel, Schaden, Mitwirkung und Beweise bei touristischen Leistungen sauber voneinander trennen.
Mehr erfahren →Beherbergungs-Check
Anliegen zu Unterkunft und Gastaufnahme strukturiert einordnen.
Tourismusrecht verbindet Betrieb und Rechtsgebiete.
Für einen Beherbergungsbetrieb, Reiseveranstalter, Gastronomiebetrieb oder Vermieter genügt selten der Blick auf nur ein Gesetz. Vertrag und Leistungsbeschreibung, Gewerbeberechtigung, Standort, Abgaben, Gästemeldung, Haftung und Verbraucherschutz können gleichzeitig relevant sein. Tourismus-recht.at ist das mehrsprachige Fachportal der BRANDAUER Rechtsanwälte. Es unterstützt Betriebe, Gäste und Vertragspartner dabei, ihre Situation zu strukturieren, die passenden Unterlagen zu erkennen und eine rechtliche Prüfung gezielt vorzubereiten.
Häufige Fragen zum Tourismusrecht
Wann kommt ein Beherbergungsvertrag zustande? +
Wann liegt eine Pauschalreise vor? +
Wer muss Ortstaxe oder Tourismusabgabe abführen? +
Was ist bei einem Schaden eines Gastes wichtig? +
Darf eine Wohnung kurzfristig an Gäste vermietet werden? +
Welche Unterlagen helfen bei einer ersten rechtlichen Einordnung? +
Tourismusrechtliches Anliegen besprechen
Schildern Sie kurz Betrieb, Standort, Beteiligte und Anlass. Wir besprechen, welche Unterlagen und welcher nächste Prüfungsschritt sinnvoll sind.
Tourismusrechtliche Frage klären
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