Sichern Sie die Vertragsbestätigung, das Standardinformationsblatt, Kontaktdaten vor Ort und den Reiseverlauf. Ergänzen Sie eine Chronologie mit dem Eintritt der Schwierigkeit, jedem Kontaktversuch, den erhaltenen Informationen, den angebotenen Alternativen und den tatsächlich gebuchten Leistungen. Nachrichten, Anruflisten, Belege und behördliche Aktenzahlen sollten dem jeweiligen Ereignis zugeordnet werden.
Melden Sie die Schwierigkeit über die im Vertrag genannte Kontaktstelle und bewahren Sie die Nachricht auf. Wenn telefonisch keine ausreichende Lösung erreicht wird, fassen Sie Inhalt und offene Punkte schriftlich zusammen. Bei medizinischer Gefahr, fehlenden Dokumenten oder einer unmittelbar bevorstehenden Abreise muss die zuständige Notfall- oder Behörde zuerst kontaktiert werden.
Für eine rechtliche Einordnung braucht es eine klare Trennung: persönliche Schwierigkeit, Vertragswidrigkeit der Reiseleistung, angebotener Beistand, konkrete Kosten und allfällige Ansprüche. Eine Beratung kann prüfen, ob zusätzlich Rechte wegen nicht erbrachter oder mangelhafter Leistungen, wegen einer Rückbeförderung oder aus einer Versicherung in Betracht kommen.