Erstellen Sie eine kurze Chronologie. Notieren Sie Buchung und Zahlung, den Reisebeginn, den Zeitpunkt des Ereignisses, veröffentlichte Warnungen, die Kommunikation mit dem Veranstalter und Ihre Rücktrittserklärung. Speichern Sie Dokumente mit Datum und Uhrzeit in der erhaltenen Fassung. Bei Webseiten und Kundenkonten sind PDF-Exporte oder Screenshots mit URL und Abrufzeit hilfreich.
Als Belege kommen je nach Fall behördliche Reiseinformationen, Sicherheitswarnungen, Naturgefahrenmeldungen, Informationen zu Grenz- oder Flughafenschließungen sowie Mitteilungen örtlicher Stellen in Betracht. Wichtig ist nicht die Menge, sondern die Aussagekraft für das gebuchte Ziel und den Reisezeitraum. Vermeiden Sie es, eine unbestätigte Nachricht als feststehende Tatsache zu behandeln.
Auch die Reaktion des Veranstalters gehört in die Akte. Bewahren Sie E-Mails, Nachrichten, Gesprächsnotizen, angebotene Alternativen und die Bestätigung des Eingangs auf. Wenn der Veranstalter eine Ersatzreise oder Umbuchung anbietet, dokumentieren Sie Inhalt und Preis, ohne vorschnell zuzustimmen. Ihre Erklärung sollte klar erkennen lassen, ob Sie nach § 10 PRG zurücktreten oder nur um eine freiwillige Lösung ersuchen.