Höhere Gewalt
Im Pauschalreiserecht beschreibt höhere Gewalt unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, deren Folgen auch mit zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten verhindert werden können.
Im österreichischen Pauschalreiserecht geht es um Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die sich darauf beruft. Maßgeblich ist, ob die Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht vermeidbar waren. Bei einer Pauschalreise kann etwa ein schweres Sicherheitsrisiko, eine Naturkatastrophe oder eine erhebliche Gesundheitsgefahr am Reiseziel entscheidend sein.
Für Reisende kommt es zusätzlich darauf an, ob die Durchführung der konkreten Reise am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Umgebung erheblich beeinträchtigt wird. Ist das der Fall, kann ein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag bestehen. Ob eine konkrete Stornierung darunterfällt, hängt von den Umständen, dem Vertrag und den betroffenen Reiseleistungen ab. Die Einordnung sollte mit dem Schwerpunkt Pauschalreise und Reiseveranstalter abgeglichen werden.
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Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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Rücktritt
Der Rücktritt vom Pauschalreisevertrag beendet die Reisevereinbarung vor Reisebeginn. Je nach Grund kann eine angemessene Entschädigung anfallen oder eine vollständige Erstattung zustehen (§ 10 PRG).
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Stornierung
Eine Stornierung ist die Absage einer gebuchten touristischen Leistung. Bei einer Unterkunft richten sich die Folgen vor allem nach dem Vertrag und den vereinbarten Stornobedingungen.
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Orientierung für touristische Betriebe, Gäste und Vertragspartner in Österreich.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH\nGiselakai 51\n5020 Salzburg
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