Tourismusrecht
Lexikon

Stornierung

Eine Stornierung ist die Absage einer gebuchten touristischen Leistung. Bei einer Unterkunft richten sich die Folgen vor allem nach dem Vertrag und den vereinbarten Stornobedingungen.

Kurz erklärt

Mit einer Stornierung sagt ein Gast oder Vertragspartner eine bereits gebuchte Unterkunft, Reiseleistung oder Veranstaltung vor dem vereinbarten Beginn ab. Bei einer einzelnen Unterkunft sind insbesondere die Buchungsbestätigung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vereinbarte Stornofrist und eine allfällige Stornogebühr zu prüfen. Entscheidend ist auch, wann die Absage zugeht.

Die Stornierung ist nicht automatisch dasselbe wie der gesetzliche Rücktritt vom Pauschalreisevertrag. Bei einer Pauschalreise kann der Reisende nach § 10 PRG vor Reisebeginn zurücktreten. Je nach Grund kann eine angemessene Entschädigung anfallen oder eine vollständige Erstattung zustehen. Welche Regel gilt, hängt daher von der gebuchten Leistung, dem Vertrag und dem Anlass der Absage ab.

Für die Bearbeitung sollte die Absage mit Datum, Buchungsdaten, Preis, vereinbarten Bedingungen und der weiteren Kommunikation dokumentiert werden. Der Eintrag Rücktritt grenzt die gesetzlichen Rechte bei Pauschalreisen ab. Der Themenbereich Beherbergung und Gastaufnahme vertieft die praktische Einordnung.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung.

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