Ein brauchbares Schadensprotokoll beginnt mit dem Gegenstand. Zu notieren sind Raum, genaue Bezeichnung, Inventarnummer oder Seriennummer, sichtbarer Zustand, Standort und Zeitpunkt der Entdeckung. Fotos sollten die Einrichtung zuerst im Raum und danach aus der Nähe zeigen. Originaldateien und allfällige Aufnahmen aus der Zimmerkontrolle sind unverändert aufzubewahren.
Danach folgt die Chronologie: Wer hat das Zimmer vor der Anreise kontrolliert, wann hatte der Gast Zugang, wann wurde die Beschädigung bemerkt und wem wurde sie gemeldet? Mitarbeitende, Reinigungskräfte, Mitreisende und andere Personen mit Zugang können als Wahrnehmungsquellen wichtig sein. Aussagen müssen als eigene Beobachtung, Mitteilung des Gastes oder spätere Schlussfolgerung erkennbar bleiben.
Für die Schadenshöhe braucht der Betrieb eine sachliche Berechnung. Ein Reparaturangebot ist von der tatsächlich bezahlten Rechnung zu unterscheiden. Zu prüfen sind Reparaturfähigkeit, Alter, Restwert, notwendige Ersatzteile und die Frage, ob ein gleichwertiger Ersatz genügt. Eine vollständige Verbesserung oder ein hochwertigeres neues Inventar darf nicht ohne weitere Begründung als Schaden des einzelnen Vorfalls angesetzt werden.
Der Gast kann seinerseits Übergabeprotokolle, eigene Fotos, Nachrichten, Zeugen und Hinweise auf einen technischen Defekt vorlegen. Wer den Schaden bestreitet, sollte konkret benennen, welcher Teil der Darstellung unklar ist: der Zustand, der Zeitpunkt, die Ursache oder die Höhe. Eine allgemeine Zurückweisung erschwert die Aufklärung und hilft bei der späteren Einordnung wenig.