In die Ereignisakte gehören Buchungs- und Meldedaten, Zimmer oder Stellplatz, Gegenstandsbeschreibung, Übergabe- und Verwahrungsangaben, Fotos, Nachrichten, Gesprächsnotizen, Zeugenkontakte, Reparatur- oder Ersatzbelege und alle Maßnahmen des Betriebs. Ordnen Sie die Dokumente chronologisch und benennen Sie die Quelle. Originale sollten unverändert erhalten bleiben; ergänzende Zusammenfassungen müssen als solche erkennbar sein.
Die Kommunikation mit dem Gast sollte den Eingang der Meldung bestätigen, die nächsten Aufklärungsschritte erklären und keine ungesicherte Anerkennung enthalten. Wenn weitere Unterlagen fehlen, fragen Sie gezielt nach: Kauf- oder Reparaturbeleg, Seriennummer, Fotos, genauer Entdeckungszeit, letzter sicherer Standort und bisherige Anzeige. Ein konkreter Fragenkatalog ist hilfreicher als eine allgemeine Aufforderung, „alles zu schicken“.
Vor einer endgültigen Antwort sollten die gesetzliche Haftung, eine allfällige Versicherung, die Beweislage und die wirtschaftliche Schadenshöhe getrennt bewertet werden. § 970c ABGB betrifft außerdem ein Zurückbehaltungsrecht für Forderungen aus Beherbergung und Verpflegung. Diese Bestimmung darf nicht als allgemeine Erlaubnis verstanden werden, fremde Sachen wegen jeder offenen Forderung zurückzuhalten. Auch dafür ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.