Muss ein Hotel die GPSR prüfen, wenn das Babybett kostenlos ist? Entscheidend ist nicht allein, ob ein Aufpreis verlangt wird. Art 3 und Art 5 der Verordnung stellen auf die Bereitstellung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auf die Sicherheit des Produkts ab. Die konkrete Rolle des Betriebs und der Ablauf der Bereitstellung müssen geprüft werden.
Ist das Hotel automatisch Hersteller des Babybetts? Nein, diese Schlussfolgerung folgt nicht allein aus der Bereitstellung im Zimmer. Eine Herstellereigenschaft kann von weiteren Handlungen und der konkreten Gestaltung abhängen. Der Betrieb sollte deshalb festhalten, ob er das Produkt unverändert bezieht, verändert, umkennzeichnet oder nur im Rahmen der Unterkunft zur Nutzung überlässt.
Welche Prüfung verlangt Art 6? Art 6 verlangt eine risikobezogene Bewertung. Für ein Babybett gehören Produktmerkmale, vorhersehbare Nutzung, die besondere Schutzbedürftigkeit von Kleinkindern, Aufstellort, Zubehör und Sicherheitsinformationen in die Betrachtung. Eine allgemeine Aussage „für Kinder geeignet“ genügt ohne Bezug zum konkreten Produkt nicht.
Was soll eine Familie nach einem Defekt sichern? Fotografieren Sie Bett, Kennzeichnung, Aufbau und sichtbare Schäden. Bewahren Sie Buchung, Nachrichten, Hinweise und allfällige Zeugenkontakte auf. Bei einer Verletzung hat medizinische Versorgung Vorrang. Die weitere Einordnung sollte anhand des unveränderten Produkts und der vollständigen Chronologie erfolgen.