Tourismusrecht
Lexikon

Hausrecht

Hausrecht bezeichnet die Befugnis, über Zutritt und Nutzung eines Raumes oder Betriebs zu entscheiden. In touristischen Betrieben gilt es nur im Rahmen von Verträgen und zwingendem Recht.

Kurz erklärt

Hausrecht bezeichnet die Befugnis des Eigentümers oder einer sonst verfügungsberechtigten Person, über den Zutritt zu einem Raum und dessen Nutzung zu bestimmen. Dazu können etwa Öffnungszeiten, Sicherheitsregeln oder ein Hausverbot gehören. Im österreichischen Recht wird das Hausrecht nicht durch ein einzelnes Gesetz geregelt; ein wichtiger Anknüpfungspunkt ist das Eigentumsrecht nach § 354 ABGB.

In einem Hotel, Restaurant oder anderen touristischen Betrieb darf der Betreiber Regeln für den Aufenthalt festlegen und bei einem sachlichen Grund den Zutritt verweigern oder eine Person zum Verlassen auffordern. Sobald ein Vertrag besteht, müssen diese Maßnahmen mit den vertraglichen Pflichten und dem Schutz der Gäste vereinbar sein. Die Themenseite Gastronomie und Betrieb erklärt die wichtigsten Zusammenhänge.

Das Hausrecht hat Grenzen. Zwingendes Recht, vertragliche Zusagen und das Gleichbehandlungsrecht dürfen nicht durch Hausregeln umgangen werden. Hausrecht ersetzt außerdem weder die erforderliche Gewerbeberechtigung noch eine mögliche Betriebsanlagengenehmigung. Für die Einordnung eines Gastronomiebetriebs hilft der Glossareintrag Gastronomiebetrieb; nach einem Vorfall kann die Checkliste zur Dokumentation eines Gastschadens die wichtigsten Unterlagen ordnen.

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