Welche touristische Situation soll geklärt werden?
Wählen Sie den Bereich, in dem Buchung, Betrieb, Abgabe, Nutzung, Vertrag oder Schaden rechtlich eingeordnet werden müssen.
Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
BRANDAUER Rechtsanwälte
Mag. Bernhard Brandauer unterstützt bei der rechtlichen Einordnung von touristischen Verträgen, Betriebsfragen, Abgaben und Haftungsfällen.
Welche touristische Situation soll geklärt werden?
Wählen Sie den Bereich, in dem Buchung, Betrieb, Abgabe, Nutzung, Vertrag oder Schaden rechtlich eingeordnet werden müssen.
Beherbergung und Gastaufnahme
Beherbergungsvertrag, Buchung, Gästemeldung, Hausregeln und Haftung für eingebrachte Sachen im betrieblichen Ablauf einordnen.
Mehr erfahren →Pauschalreise und Reiseveranstalter
Reiseleistungen, Informationspflichten, Vertragswidrigkeit, Abhilfe, Preisminderung und Rücktritt anhand des konkreten Buchungsmodells prüfen.
Mehr erfahren →Tourismusabgabe und Ortstaxe
Abgabepflicht, Bemessung, Befreiungen, Aufzeichnungen und Zuständigkeit nach Bundesland, Gemeinde und Betriebsform strukturieren.
Mehr erfahren →Freizeitwohnsitz und Vermietung
Raumordnung, Nutzungszweck, kurzzeitige Vermietung, Wohnungseigentum und gewerbliche Einordnung gemeinsam betrachten.
Mehr erfahren →Gastronomie und Betrieb
Betriebsanlage, Gewerbeberechtigung, Veranstaltungen, Reservierungen und Gästeschäden aus Sicht des laufenden Betriebs prüfen.
Mehr erfahren →Tourismusvertrag und Haftung
Vertragspartner, zugesagte Leistung, Mangel, Schaden, Mitwirkung und Beweise bei touristischen Leistungen sauber voneinander trennen.
Mehr erfahren →Tourismusrechtliches Anliegen besprechen
Schildern Sie kurz Betrieb, Standort, Beteiligte und Anlass. Wir besprechen, welche Unterlagen und welcher nächste Prüfungsschritt sinnvoll sind.
Tourismusrechtliche Frage klären
Adresse
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 662 6280000