Tourismusrecht
Lexikon

Tourismusabgabe

Die Tourismusabgabe ist eine nach Landesrecht geregelte Abgabe im Zusammenhang mit dem Tourismus, deren Ausgestaltung je nach Bundesland unterschiedlich sein kann.

Kurz erklärt

Die Tourismusabgabe ist eine nach Landesrecht geregelte Abgabe im Zusammenhang mit dem Tourismus. In Österreich gibt es dafür keine einheitliche bundesweite Ausgestaltung. Das jeweils anwendbare Landesrecht bestimmt insbesondere, wer abgabepflichtig ist, woran die Abgabe anknüpft, wie sie berechnet wird und welche Erklärungs- oder Zahlungspflichten gelten.

Je nach Bundesland kann der Begriff vor allem eine Abgabe von Unternehmen bezeichnen, die vom Tourismus wirtschaftlich profitieren. Davon ist die Ortstaxe zu unterscheiden: Sie knüpft typischerweise an entgeltliche Nächtigungen an und wird häufig vom Beherbergungsbetrieb eingehoben und abgeführt. Tourismusabgabe und Ortstaxe dürfen daher nicht ohne Prüfung des anwendbaren Landesrechts gleichgesetzt werden.

Für die erste Einordnung sind vor allem das Bundesland, die Gemeinde, die Betriebsart und die konkrete Abgabe maßgeblich. Der Themenbereich Tourismusabgabe und Ortstaxe ordnet die Zusammenhänge ein. Der Tourismusabgaben-Check strukturiert die Angaben, die für eine nähere Prüfung wichtig sein können.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung.

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