Tourismusrecht
Lexikon

Reisevermittler

Ein vom Reiseveranstalter verschiedener Unternehmer, der von diesem zusammengestellte Pauschalreisen vertraglich zusagt oder anbietet.

Kurz erklärt

Nach § 2 Abs. 8 PRG ist ein Reisevermittler ein Unternehmer, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen vertraglich zusagt oder anbietet. Er ist damit nicht derselbe Unternehmer wie der Reiseveranstalter.

Für die Abgrenzung kommt es darauf an, wer die Pauschalreise zusammenstellt und wer sie gegenüber dem Reisenden vertraglich zusagt oder anbietet. Der Themenbereich Pauschalreise und Reiseveranstalter ordnet diese Rollen ein.

Die Bezeichnung allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung. Maßgeblich sind das konkrete Angebot, der Vertrag und die Buchungsabläufe. Zur Gegenüberstellung gehört auch der Glossarbegriff Reiseveranstalter.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung.

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