Tourismusrecht
Lexikon

Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag regelt die entgeltliche Aufnahme eines Gastes und die vereinbarten Leistungen eines Beherbergungsbetriebs.

Kurz erklärt

Ein Beherbergungsvertrag ist die Vereinbarung zwischen einem Beherbergungsbetrieb und einem Gast über die entgeltliche Bereitstellung von Unterkunft und die vereinbarten Nebenleistungen. Dazu gehören je nach Buchung etwa Verpflegung, Reinigung, Wellness- oder sonstige Hotelleistungen. Maßgeblich sind insbesondere der gebuchte Zeitraum, der Preis und der konkret vereinbarte Leistungsumfang.

Aus der Beherbergung können neben den vertraglichen Leistungspflichten auch gesetzliche Pflichten folgen. Für von Gästen eingebrachte Sachen enthält § 970 ABGB eine besondere Haftungsregel für Gastwirte. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit dem Gastaufnahmevertrag und bezeichnet in der Praxis häufig denselben Unterkunftsvorgang. Für eine erste Einordnung der Vertragsbeziehung hilft die Übersicht Beherbergung und Gastaufnahme. Der Beherbergungs-Check strukturiert typische Prüffragen; der Glossarbegriff Gastaufnahmevertrag erläutert die verwandte Bezeichnung.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

Anliegen besprechen

Orientierung für touristische Betriebe, Gäste und Vertragspartner in Österreich.

Kontakt

Anliegen besprechen

Adresse

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH\nGiselakai 51\n5020 Salzburg