Tourismusrecht
Die Kanzlei

Tourismusrecht mit Verständnis für Betrieb und Gast.

Wir verbinden die rechtliche Prüfung mit Buchungsabläufen, Betriebsorganisation, regionalen Vorgaben und den Unterlagen des konkreten Falls.

1978
Kanzlei in Salzburg
AT
österreichweit tätig
B2B/B2C
Betrieb und Gast
3
Portalsprachen
Unser Zugang

Touristische Leistungen entstehen an vielen Schnittstellen: zwischen Betrieb und Gast, Plattform und Leistungsträger, Gemeinde und Unternehmen sowie Eigentum und tatsächlicher Nutzung. Wir klären zuerst, welche Leistung angeboten wurde, wer Vertragspartner ist und welche Funktion der jeweilige Beteiligte übernommen hat.

Danach verbinden wir Vertragsunterlagen und Buchungsprozess mit den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen. Je nach Fall können Gewerberecht, Raumordnung, Melderecht, Tourismusabgaben, Pauschalreiserecht, Verbraucherschutz und Haftung gleichzeitig relevant sein. Standort und Betriebsform sind dabei ebenso wichtig wie Werbung und gelebter Ablauf.

Die Zusammenarbeit kann digital vorbereitet werden. Eine kurze Chronologie, Buchungs- oder Betriebsunterlagen und vorhandene behördliche Schreiben ermöglichen eine gezielte erste Einordnung. Das Portal ergänzt diese Prüfung mit Fachthemen, Checks, Checklisten und einem Tourismusrechtslexikon.

So strukturieren wir tourismusrechtliche Fragen.

Leistung und Rolle abgrenzen

Wir unterscheiden Beherbergung, Vermittlung, Pauschalreise, Gastronomie, Vermietung und weitere Leistungen anhand des konkreten Angebots und Buchungswegs.

Standort und Regeln zusammenführen

Bundesrecht, Landesrecht, Gemeindevorgaben, Bescheide und privatrechtliche Vereinbarungen werden auf den tatsächlichen Betrieb und seine Nutzung bezogen.

Praktischen nächsten Schritt wählen

Das Ergebnis kann eine Vertragskorrektur, ergänzende Dokumentation, eine Antwort an Gast oder Behörde oder die Durchsetzung beziehungsweise Abwehr eines Anspruchs sein.

Tourismusrechtliche Ausgangslage besprechen

Schildern Sie Betrieb, Standort, Beteiligte und Anlass. Wir besprechen, welche Unterlagen und Fragen für die erste Prüfung entscheidend sind.

Kontakt

Tourismusrechtliche Frage klären

Adresse

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg