Für die erste Einordnung sind die vorhandene Gewerbeanmeldung oder Gewerbeberechtigung sowie frühere behördliche Schreiben besonders hilfreich. Beschreiben Sie außerdem kurz, welche Leistungen tatsächlich angeboten werden: etwa Übernachtung, Frühstück, Restaurantbetrieb, Veranstaltungen oder Freizeitangebote.
Bei einer Betriebsanlage können Räume, Geräte, Öffnungszeiten, Besucherzahlen und Emissionen eine Rolle spielen. Legen Sie deshalb vorhandene Betriebsbeschreibungen, Einreichpläne, Bescheide und Auflagen gemeinsam ab. Ob eine Genehmigung erforderlich ist oder welche Behörde zuständig ist, lässt sich nur anhand der konkreten Anlage und Nutzung beurteilen.
Auch Änderungen sollten sichtbar sein. Fügen Sie Umbaupläne, neue Geräte, Erweiterungen des Angebots und behördliche Rückfragen zeitlich geordnet hinzu. So wird klar, ob es um den bestehenden Betrieb oder um eine geplante Änderung geht.